
Ab Dezember ist es soweit: Wirte, Buschenschenker und Direktvermarkter müssen die in Speisen enthaltenen 14 Hauptallergene ausweisen.
Es scheint, als würden sich die Wirte über das Weihnachtsgeschenk der EU nicht sonderlich freuen. Ab 13.12.2014 muss ein Mitarbeiter "Allergene-Spezialist" sein und wissen welche Allergene in den angebotenen Speisen enthalten sind. Und Köche müssen jede Zutat genau dokumentieren. Die Wirte fürchten um die Kreativität ihrer Köche.
Die Furcht, dass die Speisekarten in Zukunft dick wie Telefonbücher sind, scheint berechtigt. Von der Verordnung ausgenommen sind allerdings die Speisenangebote bei Zeltfesten und öffentlichen Veranstaltungen. Und dass stößt den Wirten sauer auf.