Alexandra Gruber
Undurchsichtig

Happy Birthday Transparenzgesetz.at

Freitag, 7. Februar 2014
Es ist etwas mehr als ein Jahr her, dass Florian Klenk, Chefredakteur des „Falter“, vom Parlament Auskünfte über die Spesenabrechnungen der Abgeordneten verlangt hatte. Als ihm dies mit Hinweis auf das Amtsgeheimnis verwehrt wurde, twitterte Klenk darüber. Fälle wie diesen hatte der ehemalige Journalist und Bürgerrechtler Josef Barth bereits seit Längerem auf seinem Blog „Amtsgeheimnis.at – Was Österreichs Bürger nicht wissen dürfen“ dokumentiert. Er und seine Mitstreiter gründeten die die Initiative „Transparenzgesetz.at – wir wollen's wissen“.

Die verweigerte Spesenabrechnung war durchaus kein Einzelfall: mit der gleichen Begründung war Klenk bereits der Wahrnehmungsbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft verweigert worden. Obwohl der Verfasser des Dossiers und damalige Chef Walter Geyer nichts gegen eine Veröffentlichung einzuwenden gehabt hätte. Geheimnisse und Ermittlungsergebnisse würde das Dossier ja nicht enthalten, sehr wohl aber Kritik an gesetzlichen Schlupflöchern und Personalnot, wie Klenk damals im Falter schrieb.

Auch anderen Journalisten wurden mit dieser Begründung Auskünfte verweigert: Der stellvertretende Chefredakteur bei NEWS, Kurt Kuch, durfte z. B. wegen des Amtsgeheimnisses eine Studie über die Bildungsstandards an allen österreichischen Schulen nicht einsehen.

Der Kärntner Journalist Georg Holzer wollte wissen, wie viel die Kärntner Landesregierung für Inserate ausgegeben hatte und erhielt keine Auskunft; obwohl er nach einer Beschwerde vom Verwaltungsgerichtshof Recht bekam, wartet er immer noch auf Akteneinsicht.

Die Idee zur Gründung einer Transparenzinitiative fand daher viel Resonanz: neben Journalisten gehörten auch Juristen, Politologen und Datenschützer zu den Gründungsmitgliedern. Ziel der Initative ist es, das Amtsgeheimnis in seiner aktuellen Form zu streichen und ein Transparenzgesetz zu implementieren. Obwohl in diesem ersten Jahr viel erreicht wurde, steht das Amtsgeheimnis immer noch in der Bundesverfassung. Immerhin will sich die neue Bundesregierung im ersten Halbjahr 2014 mit der Causa befassen und einen Begutachtungsentwurf vorlegen.

Noch steht Österreich allerdings in internationalen Vergleich äußerst schlecht da: das „Global Right to Information Rating“ reiht Österreich auf den letzten Platz von 95 vergleichbaren Staaten.

Skandale

„In der Verfassung steht einerseits, dass alles in Österreich öffentlich ist, was nicht geheim ist. Anderseits sagt die Verfassung, dass alles geheim ist, was nicht öffentlich ist. Das heißt: öffentliche Körperschaften wie Ministerien, Landesregierungen, Magistrate und alle andere Behörden müssen im Prinzip nichts sagen, was sie aufgrund ihrer Arbeit wissen“, sagt Barth.

Die Gründe für diese Anomalie sieht er in der Geschichte bedingt: durch die fließenden Übergänge von Monarchie, dem demokratischen Zwischenspiel der ersten Republik, faschistischem Ständestaat, NS-Diktatur und neuerlicher Demokratie habe Österreich das Bewusstsein des Untertanenstaates nie wirklich abgelegt. Die Verwaltung agiere immer noch hoheitlich, manchmal zu selbstherrlich, Informationen seien in Österreich ein Gnadenakt.

Die großen Korrputionsskandale der letzten Jahre zeigen freilich, dass Informationen im Zweifelsfall trotz des Amtsgeheimnisses ihren Weg in die Redaktionen finden. Florian Klenk zufolge geht aber nicht nur darum, investigativen Journalisten Einsicht in die Handlungsweisen der Behörden zu erlauben: vielmehr solle jeder Bürger ein verfassungsmäßiges Grundrecht auf Informationen durch den Staat haben. „Es ist wichtig, dass jeder Zugang zu Informationen hat“, sagt Klenk, „Skandale kommen sowieso raus. Es geht aber auch darum, ob die Verwaltung ordentlich arbeitet und wie viel Geld sie für das Feuerwehrhaus, den Verschönerungsverein, den Kameradschaftsbund oder den Kindergarten ausgibt. Barth meint dazu, dass ein Transparenzgesetz die Korruption erschweren würde. Der Staat seien wir alle, Behörden und Politik seien letztlich Dienstleister der Bürger.

Dass totale Transparenz aber nicht in allen Bereichen wünschenswert ist, ist den Transparenzverfechtern bewusst: Wenn Informationen etwa die nationale Sicherheit oder den persönlichen Datenschutz betreffen, sind Einschränkungen sinnvoll. Aber dazwischen ist viel Raum.

Angriff auf Sumsi

Offenbar sehen das auch viele Mitbürger so: die Initiatoren sammelten mehr als 10.000 Unterschriften. Daraufhin gestanden die beiden Regierungsparteien immerhin „Handlungsbedarf“ ein – ein Etappensieg. Freilich passierte danach eine Weile nichts – bis zur Sache mit den Bienen:

Der damalige Umwelt- und Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich hatte im EU-Parlament gegen das Verbot von Neonicotinoiden gestimmt, obwohl diese laut der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit eine „Reihe von Risiken für Bienen“ bedeuten würden. Berlakovich rechtfertigte sein Stimmverhalten durch eine Studie zum Thema. Diese unterliege jedoch – Überraschung! – dem Amtsgeheimnis.

Kurz nach der „giftigen“ Entscheidung Belakovichs schloss sich auch und Global 2000 der Initiative an. Damit verbreiterte sich die Basis auch auf den Umweltschutz: Journalistische Organisationen wie der Presseclub Concordia, Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder das Ludwig Blotzmann-Insitut für Menschenrechte waren ohnhein schon an Bord gewesen. Im Mai 2013 versprach die Politik, zu handeln. Es fand eine Sitzung zwischen ÖVP und SPÖ statt, in der auch Vertreter der Initiative gehört wurden. In der Parlamentssitzung am 12. Juni hätte es zu einer Verfassungsänderung kommen sollen, am Vortag war allerdings noch immer keine Gesetzesvorlage in Sicht. Statt der Verabschiedung des Gesetzes wolle man das Vorhaben noch „ordentlich“ begutachten. Die Initiative beschloss durch diese neuerliche Verzögerung, einen eigenen Gesetzesvorschlag zu veröffentlichen, der von Grünen und Neos im Parlament eingebracht wurde und nun im Verfassungsausschuss behandelt werden muss.

Immerhin schaffte es die Initiative, das Amtsgeheimnis im anstehenden Nationalratswahlkampf zum Thema zu machen und die Regierung dazu zu bringen die Streichung des Amtsgeheimnisses und das Recht auf Informationsfreiheit erstmals im Regierungsprogramm zu verankern.

Augenauswischerei

Was die Regierung letztendlich beschließen wird, ist noch nicht bekannt. Georg Holzer hofft auf eine transparente Lösung, wie sie z. B. in der Slowakei bereits besteht: ein Anbot an die öffentliche Hand wird erst rechtkräftig, wenn es veröffentlicht wurde. „Jeder Bürger kann dort nachschauen, was ein Kilometer Autobahn kostet.“ Er fürchtet jedoch, dass es viele Ausnahmen geben werde. Auch Florian Klenk meint, dass die Beschäftigung mit dem Transparenzgesetz nach Augenauswischerei ausschaue, er hofft aber auf einen Paradigmenwechsel. Josef Barth fehlt ein klares Bekenntnis der Regierung über Überschriften und Lippenbekenntnisse hinaus. „Die Regierung hat es nach über einem Jahr nicht einmal geschafft unseren von Verfassungsrechtlern erarbeiteten Gesetzesentwurf mit einem einzigen Wort zu kommentieren. Stattdessen legen SPÖ und ÖVP Vorschläge vor, die wesentlich unausgegorener sind, als alles was es von Experten bereits gibt und drücken um sich die zentralen Punkte herum: Den Informationsbegriff umfassend zu definieren, das Recht des Österreichs auch für ganz Österreich – Bund, Länder und Gemeinden - zu beschließen, und die Durchsetzung für die Bürger schnell, effektiv und kostenslos zu gewährleisten. Alle diese Fragen bleiben m Koalitionspapier unbeantwortet.

Happy last birthday

Weiterführende Links:

transparenzgesetz.at
Josef Barth: über das Transparenzgesetz: Youtube
Florian Klenk über das Transparenzgesetz: Youtube
Walter Geyer über das Transparenzgesetz: Youtube

Barth vermutet, dass die Regierung außer der möglichen Kritik der Bürger vor allem den Mehraufwand fürchten, der durch die erhöhte Informationspflicht bestehe. „Wir wollen den jetzigen Beamten nicht mehr Arbeit machen, sondern wir wollen, dass zusätzliche Ressourcen geschaffen werden“, sagt Barth. „Wenn die Behörden die Informationen von sich aus veröffentlichen, dann gibt es auch weniger Anfragen.“ Das Anfrageaufkommen sei wahrscheinlich nicht enorm hoch, weil schon durch die Veröffentlichung der Informationen eine bestimmte Gewissheit über die Korrektheit der Vorgänge entstehen würde. Am besten wäre es, wenn die Informationen auf einer zentralen Webseite bereit gestellt würden und wenn es einen Beauftragten für Informationsfreiheit gäbe.

Wie die Details auch aussehen mögen: die Initiative hat es im ersten Jahr ihres Bestehens immerhin geschafft, dass das Thema im Koalitionsabkommen enthalten ist – das ist mehr, als diesbezüglich in den letzten 90 Jahren passiert ist. Daher: Gratulation an die Initiative und ihre Unterstützer – und hoffen wir, dass sich die Initiative in einem weiteren Jahr obsolet gemacht hat! Happy Birthday!

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